Die repressive behördliche Haltung gegenüber Hanf zeigt Wirkung. Die weiche Droge ist heute bis zu 50 Prozent teurer als zu Zeiten der blühenden Hanf-Shops. Dafür sind harte Drogen wie Kokain und Heroin billiger geworden. Die Rundschau mit einer Reportage bei Jugendlichen auf der Gasse, in der Szene und am St-Galler Open-Air.
Die HANFPARADE 2008 ist vorbei, und ein wenig stolz sind wir vom Orga-Team doch, dass es uns gelungen ist, die Teilnehmerzahl im Vergleich zum Vorjahr zu verdoppeln. Motiviert starten wir jetzt durch mit der Vorbereitung der Hanfparade 2009 unter dem Motto “Für eine freie Wahl!” Damit die Hanfparade weiter wächst, konzentrieren wir uns auf eine gewichtige Abschlusskundgebung.
Diese frühzeitige Transparenz soll verhindern, dass die GegnerInnen einer fachlich fundierten Cannabis-Politik mit unhaltbaren Schreckensszenarien irrationale Ängste schüren können. Solche Versuche werden vom Initiativkomitee als unlauter zurück gewiesen. Das Parlament kann vielmehr – und das ist bei der aktuellen Zusammensetzung der Eidgenössischen Räte durchaus denkbar – die konkretisierende Gesetzgebung noch strenger als dargelegt gestalten.
Konsum:
* soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich straffrei werden.
* bleibt überall dort verboten, wo Rauchen verboten ist.
* die Gemeinden haben wie bisher je nach lokalen Sensibilitäten die Möglichkeit, örtliche Konsumverbote auszusprechen.
Handel:
* Die Anforderungen an die Verkaufsstellen werden von Bund, Kantonen und Gemeinden definiert.
* Cannabis darf nur in beschränkten Mengen (Eigenbedarf) an Erwachsene mit Wohnsitz in der Schweiz verkauft werden (Kontrolle der Menge z.B. durch Chip-Karte); das Parlament legt Grenzwerte fest.
* Der Jugendschutz muss eingehalten werden; es besteht eine strenge Ausweispflicht. Wer Minderjährigen Cannabis abgibt, wird bestraft.
* Die verkauften Produkte müssen Herkunft, Qualität, Saatgut und THC-Gehalt deklarieren.
* In jedem Fall gilt ein umfassendes Werbeverbot.
Anbau:
* Anbau für den Eigenbedarf ist straffrei, wobei Weitergeben und –verkaufen verboten bleiben.
* Anbau in grösseren Mengen muss gemeldet werden und definierten Anforderungen (Gütesiegel) genügen; Saatgut, Menge, Abnehmer und Maximalmenge für Anbau müssen definiert sein.
* Richtlinien definieren den Einsatz erlaubter Pestizide.
* THC-Grenzwerte können vom Gesetzgeber festgelegt werden.
Jugendschutz:
* Klares Signal: Cannabiskonsum ist erst ab 18 Jahren straffrei.
* Wie bei allen Jugendschutzbestimmungen werden bei Zuwiderhandlungen die Händler strafrechtlich und die Jugendlichen primär disziplinarisch belangt.
* Eltern, Lehrpersonen und Lehrmeister können sich jederzeit kostenlos an eine Beratungsstelle wenden, wenn Jugendliche kiffen.
Bessere Kontrolle
Die Annahme der Hanf-Initiative macht es möglich, den unkontrollierbaren Schwarzmarkt in einen kontrollierten und regulierten Markt zu überführen. Dabei bleiben die gesetzlichen Rahmen¬bedingungen eng und streng. Nur wer die hohen Anforderungen erfüllt, darf Cannabis herstellen und vertreiben.
Die Razzia in der Hanfanbauer-Szene war offenbar mehr, als der sprichwörtliche “volle Erfolg”: So ermittelt die Polizei seit Montag auch gegen Vertreter der Justiz selbst - darunter ein Richter und eine Anwältin aus Minden. Weiter lesen…
1500 “Fahnder” durchsuchen 200 Wohnungen auf der suche nach sauberem Gras. Das Blei vergiftete Interessiert nicht das findet man nicht in kleinen Wohnungen bei Homegrowern. Wie viele Gramm Gras haben Sie echt gefunden?
Auf der Suche nach Cannabis-Plantagen kontrollieren rund 1500 Polizisten mehr als 200 Wohnungen und Betriebsräume in allen 16 Bundesländern, wie das Landeskriminalamt (LKA) Düsseldorf mitteilte.
Gegen die insgesamt 214 Kunden dieses so genannten Grow-Shops erwirkte die Staatsanwaltschaft Durchsuchungsbeschlüsse, ebenso gegen die 43 und 42 Jahre alten Inhaber des Unternehmens. Mit der Großrazzia wollen die Ermittler Hanf-Plantagen aufspüren, die bei den Kunden des Shops vermutet werden.